Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Hier haben wir für Sie die meisten gestellten Fragen aus den verschiedenen Fachbereichen zusammengestellt.
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Allgemeine Fragen
Nach Meldeschluss führen wir Vorbereitungen für den entsprechenden Kurs durch. Somit ist keine nachträgliche Anmeldung zu einem Kurs nach Meldeschluss möglich.
Wir planen unsere Kurse immer mit maximal Kapazitäten. Somit ist eine zusätzliche Anmeldung bei vollen Kursen nicht möglich.
Eine kostenfreie Abmeldung ist jederzeit vor Meldeschluss möglich.
Bei der Anmeldung zum Kurs erhalten Sie per E-Mail mit einem Link zur Teilnehmerseite. Über diese Seite können Sie die Abmeldung durchführen.
Bitte berücksichtigen Sie auch unsere AGB.
Sie erreichen die entsprechende Person unter vorname.nachname@nuernberg.dlrg.de
Anfängerschwimmen
Bei Lehrgängen mit einem Anmeldecode gewähren wir unseren aktuellen Kursteilnehmenden die Möglichkeit einen Kursplatz im darauffolgenden Kurs zu buchen. Nach einer gewissen Frist entfällt der Anmeldecode. Die normale Kursanmeldung ist nach dieser Frist möglich. Das Datum der Freischaltung kann in der Zeile Anmeldecode "Kontakt" eingesehen werden.
Nach Ablauf des benannten Datums können sich alle Interessenten zum Kurs anmelden.
Eine Anmeldung vor dem Erreichen des Mindestalters ist 90 Tage vor dem Geburtsdatum möglich.
Frühere Anmeldungen sind nicht möglich.
Schwimmtraining
Unter unserer Seite Trainingsgruppen sehen Sie alle verfügbaren Trainingsgruppen. Die Standardgröße einer Trainingsgruppe sind 10 Personen. Eine Ausnahme macht allerdings das Hallenbad der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät. Hier ist die max. Teilnehmeranzahl bei 8 Personen.
Bei freien Kapazitäten können Sie die Kontaktseite verwenden unter Angabe der entsprechenden Trainingsgruppe.
Im Bereich des Schwimmtrainings haben wir keine Kurse. Hier trainieren die Teilnehmer regelmäßig auf Wochenbasis.
Die DLRG möchte möglichst vielen Menschen das Schwimmen bzw. das Schwimmen lernen ermöglichen. Daher ist ein Training zu an mehreren Tagen in der Woche in unterschiedlichen Bädern und Zeiten nicht möglich.
Für das Schwimmtraining ist eine Mitgliedschaft notwendig. Es entstehen nur die Mitgliedsbeiträge.
Alle Teilnehmer des Schwimmtrainings werden in Trainingsgruppen geführt. Nachdem der Teilnehmer unter dlrg.net zu einem kostenfreien DLRG-Account angemeldet worden ist, kann dieser auf die Trainingsgruppe unter Mein Training zugreifen.
Hier kann sich der Teilnehmer für kommende Trainingstermine abmelden. Die Trainer in den Bädern können dann diese Abmeldung sehen.
Bei Fragen nutzen Sie bitte die Kontaktseite melden.
Nein, in den Schulferien sowie an Feiertagen findet bei uns kein Training statt.
Ein DLRG-Account ist ein personenbezogener Zugang zum Internet Service-Center. Eine Einrichtung wird empfohlen.
Ein DLRG-Account dient für folgende Funktionen:
- Anmeldung zu Kursen und Veranstaltungen
- Anzeige meiner erworbenen Qualifikationen z.B. Seepferdchen, Schwimmabzeichen B/S/G
- Anzeige meiner Trainingsgruppe in den Bädern
- Abmelden vom Training bei Krankheit oder Urlaub etc.
- Änderung von Kontaktdaten wie z.B. Notfallnummern etc.
- u. v. m.
Rettungsschwimmen
Der Juniorretter ist wie das Seepferchen bei den Schwimmabzeichen eine Vorstufe zu den Rettungsschwimmabzeichen und soll Kinder bzw. Jugendliche auf die Rettungsschwimmabzeichen vorbereiten. Der Juniorretter dient rein der Motivation und ist nirgends eine Voraussetzung.
Das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze setzt den Beginn der Rettungsschwimmabzeichen. Das Abzeichen ist Voraussetzung bei
- Lehramtsstudierenden (didaktikfach Sport, vor der Anmeldung zum Staatsexamen)
- Lehrer, die mit Kindern in Hallenbädern oder Freibädern schwimmen gehen. (Schulschwimmen)
- Für DLRG interne Kurse (402, 403, 404)
Das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Silber ist das Abzeichen, mit dem man am meisten etwas anfangen kann. Das Abzeichen ist die Grundlage für die Wasserrettung in der DLRG als auch außerhalb.
Das Abzeichen ist Voraussetzung für:
- Lehramtsstudierenden (Hauptfach Sport, vor der Anmeldung zum Staatsexamen)
- Personen, die mit Kindern oder Jugendlichen ins Freigewässer (Seen, Flüsse, Weiher) möchten (inkl. Lehrkräfte und Erzieher)
- Aufsicht in Schwimmbädern (Ideal für Jugendliche, die sich etwas Taschengeld dazuverdienen möchten)
- Aktiv werden im Bereich der Wasserrettung der DLRG
Das Rettungsschwimmabzeichen in Gold ist die höchste Stufe im Rettungsschwimmen. Das Abzeichen ist mehr als einen sportlicheren Ansporn zu betrachten. Das Abzeichen wird in keinem Bereich vorausgesetzt.
Die Voraussetzungen zu den Rettungschwimmkursen findet ihr in der jeweiligen Ausschreibung des Kurses unter dem Punkt "Voraussetzungen".
Dort steht auch in Klammern das Datum, bis wann die Voraussetzungen nachzuweisen bzw. einzureichen sind (Ausnahme hiervon bildet die Erste-Hilfe-Ausbildung, diese darf auch nachgereicht werden).
Eine gute körperliche Fitness und die Beherrschung der grundlegenden Schwimmkenntnisse wird vorausgesetzt. Bei der Durchführung des Kurses besteht keine Möglichkeit für umfangreiche Übungseinheiten sowie die Vermittlung grundlegender Schwimmfertigkeiten, eine Überprüfung und Übung der grundlegenden Schwimmfertigkeiten sollte daher vorher selbstständig erfolgen. Die grundlegenden Schwimmstile "Brust", "Kraul" und "Rücken" sollten sicher beherrscht werden, ggf. empfiehlt sich vorher ein Techniktraining.
Gerade bei den Rettungsschwimmkursen für Studierende ist der Zeitansatz der Praxiseinheiten knapp kalkuliert und es sind ausreichend eigene Übungszeiten als Vorbereitung einzuplanen.
Alle Prüfungsleistungen (inkl. Theorieprüfung und EH-Ausbildung) sind innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der ersten Prüfungsleistung abzunehmen.
Die Schwimmprüfungen dienen der Förderung der Grundausbildung im Schwimmen und der Selbstrettung. Die Rettungsschwimmprüfungen dienen der Ausbildung in der Selbst- und Fremdrettung sowie der Vorbereitung für den Wasserrettungsdienst.
Die Prüfungsleistungen zu den jeweiligen Rettungsschwimmabzeichen findet ihr unter https://nuernberg.dlrg.de/kurse/rs/
Dort findet ihr auch die dazugehörige Prüfungsordnung Schwimmen Rettungsschwimmen, nach der wir die Ausbildung und Prüfung durchführen werden.
Die Prüfungsbestimmungen sind für männliche und weibliche Personen gleich. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheitsmaßnahmen tragen die Ausbildenden vor Ort. Alle Übungen und Prüfungen sind in Schwimmbekleidung und ohne Hilfsmittel (z.B. Schwimmbrille, Auftriebshilfen) durchzuführen.
Alle Prüfungsleistungen (inkl. Theorieprüfung und EH-Ausbildung) sind innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der ersten Prüfungsleistung abzunehmen.
Nach Meldeschluss erhalten Sie von uns eine E-Mail, wo die Durchführung der Rettungsschwimmer Theorie und Theorieprüfung erklärt werden.
Wir empfehlen nicht vorher die Theorie abzulegen, da die komplette Rettungsschwimmausbildung innerhalb von 3 Monate abgeschlossen sein muss.
Bitte versucht es mal mit einem anderen Endgerät (Laptop, Handy, Tablet, etc.) sowie mit einem anderen Browser. Sollte dies nichts helfen, bitten wir um umgehende Kontaktaufnahme, um die Technischen Probleme zeitnah zu lösen.
Eine Nichtbearbeitung der Online-Module wegen technischer Probleme ist nicht hinnehmbar.
Die Bearbeitung der Online-Module ist Voraussetzung, zur Teilnahme an den Praxiseinheiten und um das Rettungsschwimmabzeichen zu erhalten.
Prüfungsleistungen, für die bestimmte Zeiten und/oder Strecken vorgeschrieben sind, müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden. Die Leistung gilt erst dann als erfüllt, wenn der Teilnehmende das Wasser eigenständig verlassen hat.
Bei Partnerübungen sollen die beiden Partner wenn möglich gleiches Geschlecht und in etwa gleiches Gewicht und Größe haben. Ausbildung und Prüfung haben altersgerecht zu erfolgen.
Alle Übungen und Prüfungen sind in Schwimmbekleidung und ohne Hilfsmittel (z.B. Schwimmbrille, Auftriebshilfen) durchzuführen.
Alle Prüfungsleistungen sind innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der ersten Prüfungsleistung abzunehmen.
Gemäß Prüfungsordnung sind alle Prüfungsleistungen ohne Hilfsmittel durchzuführen, darunter explizit auch ohne Schwimmbrillen. Es existieren keine Ausnahmen für Brillen- / Kontaktlinsenträger für Prüfungsleistungen.
Das Sehen unter Wasser entspricht einer Sehschärfe unter 2% nahe der Blindheitsgrenze, unter Wasser sehen wir also alle gleich schlecht.
Daher wird in der Ausbildung und Prüfung darauf geachtet durch entsprechend kontrastreiche Gegenstände gegen zusteuern.
Aus Erfahrung können wir festhalten, dass alle Leistungen auch für Brillen- / Kontaktlinsenträger ohne Schwimmbrille durchführbar sind. Wir empfehlen am Beckenumgang die Nutzung einer Brille.
Der Nachweis der Erste-Hilfe-Ausbildung darf auch nachgereicht werden und muss nicht zum Start der Praxiseinheiten vorliegen.
Alle Prüfungsleistungen sind innerhalb von drei Monaten nach Abnahme der ersten Prüfungsleistung abzunehmen, dementsprechend darf in diesem Zeitraum der Nachweis zur Erste-Hilfe-Ausbildung nachgereicht werden.
Gemäß Prüfungsordnung Schwimmen Rettungsschwimmen gilt
Zur Ausstellung des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens Silber muss der Nachweis einer Erste Hilfe-Ausbildung oder Erste Hilfe-Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe (BAGEH) vorliegen. Diese Voraussetzungen werden auch von einer durch die Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe (QS–EH) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ermächtigten Ausbildungsstelle erfüllt.
Das bedeutet, um in Deutschland für Führerscheine, betriebliche Ersthelfer, Übungsleiter, Studium, Rettungsschwimmer oder andere offizielle Verwendungen eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder -Fortbildung anbieten zu können und dies anerkennen zu lassen, muss der entsprechende Dienstleister entweder Mitglieder der BAGEH (https://www.bageh.de/) sein und/oder sich bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der DGUV oder einer nach Landesrecht zuständigen Stelle zertifizieren lassen.
Mit dieser Zertifizierung erfolgt eine andauernde Überprüfung der Inhalte/ Lehraussagen, der entsprechenden Ausbildungsmaterialien und der Lehrgangsräume auf Ihre Qualität und auch die Lehrkräfte (Fortbildungspflicht/ Lehraussagen) unterliegen einer entsprechenden Überwachung.
Dementsprechend muss die Erste-Hilfe-Schulung von einem zertifizierten Anbieter durchgeführt werden und die Urkunde / der Nachweis den offiziellen Vorgaben für eine Bescheinigung für Erste-Hilfe-Schulungen entsprechen.
Leider gibt es auf dem Markt mittlerweile auch Anbieter, die sich dieses Zertifizierungsverfahren sparen. Somit sind deren Lehraussagen und die Schulung schwer überprüfbar und unterliegen keiner Überwachung. Derlei Urkunden / Nachweise können wir leider nicht akzeptieren. Daher bitte versichert euch beim jeweiligen Anbieter, dass Sie auch tatsächlich zertifiziert sind (Online-Angebote sind in der Regel nicht zertifiziert).
Menschen mit Behinderungen werden in die Ausbildung einbezogen, soweit dies ihre Beeinträchtigung erlaubt. Gegebenenfalls ist eine ärztliche Bescheinigung notwendig, die über die allgemeine Sporttauglichkeit Auskunft gibt. Für Menschen mit Behinderungen können beim Schwimmen Sonderleistungen eingeräumt werden. Die Sonderleistungen sind zwischen dem Ausbilder und dem Prüfling zu vereinbaren.
Ein Rettungsschwimmabzeichen darf nur ausgestellt werden, wenn alle geforderten Prüfungsleistungen erfüllt sind. Erbrachte Einzelleistungen der Rettungsschwimmabzeichen können bescheinigt werden.